Generalistische Pflegeausbildung Ausbildungsinhalte und -struktur
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Ausbildung­inhalte und -struktur

Die neue Pflegeausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie beruflicher Praxis. Die praktische Ausbildung findet zum größten Teil bei einer Ausbildungseinrichtung, dem sogenannten Träger der praktischen Ausbildung, statt. Sie umfasst Einsätze in allen Versorgungsbereichen:

  • im Krankenhaus
  • in Pflegeeinrichtungen
  • bei ambulanten Pflegediensten
  • in der psychiatrischen Pflege
  • in der Kinder- und Jugendpflege

Expertinnen und Experten an deiner Seite

Während deiner praktischen Ausbildung wirst du durch qualifizierte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter unterstützt.

Sie führen dich schrittweise an deine zukünftigen beruflichen Aufgaben heran und stehen dir als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Seite.

Theoretischer und praktischer Unterricht

Der Unterricht findet an einer Pflegeschule statt und umfasst u. a. folgende Themenbereiche:

  • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik
  • Kommunikation und Beratung
  • Zusammenarbeit mit verschiedenen Professionen
  • Reflexion und Begründung des eigenen Handelns

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung ist umfangreicher als der Unterricht an der Pflegeschule. Du erhältst zu Beginn deiner Ausbildung einen Ausbildungsplan, in dem deine Einsätze in den unterschiedlichen Pflegebereichen genau festgehalten sind:

  • Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung
  • Pflichteinsätze in der
    • allgemeinen Akut- und Langzeitpflege (z. B. im Krankenhaus und im Pflegeheim)
    • ambulanten Akut- und Langzeitpflege (z. B. bei einem ambulanten Pflegedienst)
  • Pflichteinsätze in speziellen Bereichen der
    • pädiatrischen Versorgung (z. B. im Kinderkrankenhaus)
    • allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung (z. B. in einer psychiatrischen Klinik)
  • weitere Einsätze (z. B. im Hospiz oder in Beratungsstellen)
  • abschließender Vertiefungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung

Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag vom Träger der praktischen Ausbildung sollte folgende Punkte enthalten:

  • das Berufsziel der Ausbildung (Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann) und den gewählten Vertiefungseinsatz
  • einen Hinweis auf dein Wahlrecht gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres
  • den Beginn und die Dauer der Ausbildung
  • einen Ausbildungsplan mit der inhaltlichen und zeitlichen Gliederung der praktischen Ausbildung
  • die Dauer der regelmäßigen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit
  • die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
  • die Dauer der Probezeit
  • die Dauer des Urlaubs
  • die Voraussetzungen zur Kündigung des Ausbildungsvertrages

Dauer der Pflegeausbildung

Die Pflegeausbildung dauert als Vollzeitausbildung drei Jahre. Als Teilzeitausbildung kann sie sich auf bis zu fünf Jahre verlängern. 

Für jedes Ausbildungsjahr erhältst du ein Jahreszeugnis von der Pflegeschule über deine erbrachten Leistungen.

Nach dem zweiten Ausbildungsjahr nimmst du an einer Zwischenprüfung teil. Sie soll dir bei der Einschätzung deines aktuellen Wissensstands helfen, hat aber keine Auswirkungen auf das Jahreszeugnis.

Verkürzter Einstieg

Wenn du bereits erfolgreich eine Ausbildung im Gesundheitswesen oder sogar in der Pflegefachhilfe absolviert hast, kannst du deine Ausbildungsdauer um ein Jahr verkürzen. Zu den Berufen, die einen verkürzten Einstieg ermöglichen, gehören:

  • Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (OTA)
  • Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten (ATA)
  • Intensivmedizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (ITA)
  • Medizinische Fachangestellte
  • Arzthelferinnen und Arzthelfer
  • Physiotherapeutinnen und -therapeuten
  • Masseure/med. Bademeister und Masseurinnen/med. Bademeisterinnen
  • Ergotherapeutinnen und -therapeuten
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger
  • Sozialbetreuerinnen und -betreuer
  • Pflegefachhelferinnen und -helfer (Krankenpflege, Altenpflege)
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter können sogar direkt in das dritte Ausbildungsjahr der Pflegeausbildung einsteigen.

Abschlussprüfung

Am Ende deiner Ausbildung steht die staatliche Abschlussprüfung. Diese besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.

Der schriftliche und mündliche Teil der Prüfung wird an der Pflegeschule absolviert. Die praktische Prüfung absolvierst du in der Einrichtung, in der auch dein Vertiefungseinsatz stattgefunden hat.

Abschlusszeugnis

Wenn du die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hast, erhältst du dein Abschlusszeugnis und eine Urkunde der zuständigen Behörde. Jetzt darfst du ganz offiziell deine gewählte Berufsbezeichnung führen!

Im Abschlusszeugnis werden deine Noten für den schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil der Prüfung in einer Gesamtnote dargestellt. Alle in der Ausbildung erbrachten Noten fließen auch in die Gesamtnote mit ein.

Besondere Abschlüsse

Mit der Pflegeausbildung hast du verschiedene Abschlussmöglichkeiten. Du startest zunächst mit dem Berufsziel „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ – aber danach kannst du dich auch anders entscheiden.

Senioren, Kinder oder alle pflegen?

Je nach Ausbildungsbetrieb hast du gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres neben dem generalistischen Abschluss verschiedene Alternativen:

In einer Pflegeeinrichtung oder bei einem ambulanten Pflegedienst kannst du einen Abschluss in der Altenpflege machen. Als Altenpflegerin oder Altenpfleger fokussierst du dich auf die Pflege von Seniorinnen und Senioren.

In einer Kinderklinik kannst du dich entscheiden, dich auf die Pflege von Kindern und Jugendlichen zu beschränken. Dann machst du deinen Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Du wirst dann Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.

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Generalistik Abschluss Grafik

Der besondere Abschluss hat auch Nachteile!

Pflegefachfrauen bzw. Pflegefachmänner können problemlos in jedem Land der Europäischen Union arbeiten. Mit einem besonderen Abschluss fehlt dir die automatische EU-weite Anerkennung. Mit den Abschlüssen in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bist du von der individuellen Entscheidung deines Wunschlandes abhängig.

Wird der besondere Abschluss abgeschafft?

Ende 2025 wird der besondere Abschluss nochmals durch den Bundesgesetzgeber bewertet. Sollten sich die besonderen Abschlüsse in der Ausbildungspraxis nicht bewähren, besteht die Möglichkeit, dass diese gänzlich abgeschafft werden.

Überlege dir gut, wie du dich entscheidest!

Jeder Abschluss bedeutet unterschiedliche Kompetenzen: Nur Pflegefachfrauen und -männer dürfen Vorbehaltsaufgaben in allen Versorgungsbereichen der Pflege und an Menschen aller Altersgruppen durchführen.

Mit einem besonderen Abschluss kannst du dich zwar auf ein Fachgebiet fokussieren, dafür sind deine Einsatzbereiche sowie die Möglichkeit, Vorbehaltsaufgaben in sämtlichen Versorgungsbereichen durchzuführen, begrenzt.

Fazit: Durch einen besonderen Abschluss sind deine beruflichen Einsatzmöglichkeiten eingeschränkter.