Generalistische Pflegeausbildung Quereinstieg
Auszeichnung
Auszeichnung

Quereinstieg / Umschulung

Die neue Pflegeausbildung ist auch für Quereinsteiger möglich!

Sie brennen für die Pflege – aber arbeiten vielleicht schon seit Jahren in einem anderen Beruf? Das ist nicht ungewöhnlich: Viele Menschen entdecken erst in der mittleren Lebensphase ihr Interesse am Pflegeberuf. Doch das ist überhaupt kein Problem!

Mit der Umschulung zum Traumberuf

Mit einer Umschulung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann können Sie sich nicht nur die beruflichen Perspektiven erschließen, die Sie sich immer gewünscht haben, sondern auch ein interessantes und zukunftssicheres Beschäftigungsfeld.

Im Rahmen der Umschulung absolvieren Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine reguläre Pflegeausbildung.

Weitere Informationen zur Ausbildung gibt es hier.

Verkürzter Einstieg

Wenn du bereits erfolgreich eine Ausbildung im Gesundheitswesen oder sogar in der Pflegefachhilfe absolviert hast, kannst du deine Ausbildungsdauer um ein Jahr verkürzen. Zu den Berufen, die einen verkürzten Einstieg ermöglichen, gehören:

  • Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (OTA)
  • Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten (ATA)
  • Intensivmedizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (ITA)
  • Medizinische Fachangestellte
  • Arzthelferinnen und Arzthelfer
  • Physiotherapeutinnen und -therapeuten
  • Masseure/med. Bademeister und Masseurinnen/med. Bademeisterinnen
  • Ergotherapeutinnen und -therapeuten
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger
  • Sozialbetreuerinnen und -betreuer
  • Pflegefachhelferinnen und -helfer (Krankenpflege, Altenpflege)
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter können sogar direkt in das dritte Ausbildungsjahr der Pflegeausbildung einsteigen.


Förderung durch die Agentur für Arbeit

Wenn Sie die Fördervoraussetzungen für eine Umschulung erfüllen, können die Agenturen für Arbeit Bildungsgutscheine für den zuvor individuell festgestellten Bildungsbedarf aushändigen.

Der Bildungsgutschein, der das Bildungs-ziel „Pflegefachfrau“/„Pflegefachmann“ ausweist, garantiert die Übernahme der Ausbildungskosten und gegebenenfalls die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes. Während der Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung, die zu einem großen Teil auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Bei Interesse an einer Umschulung helfen Ihnen die Agenturen für Arbeit vor Ort gerne weiter.

Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit gibt es hier.